Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 AS 66/14 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 19.11.2013 aufgehoben. Den Klägern wird für die Zeit ab 25.03.2013 ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt L aus E bewilligt. Kosten sind nicht zu erstatten.


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