Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 20 AY 2/15

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 13.11.2014 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, den Antrag des Klägers auf Leistungen nach dem AsylbLG spätestens vom 30.08.2013 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu bescheiden. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers für beide Rechtszüge. Die Revision wird nicht zugelassen.


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