Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 20 AY 51/16 B ER und L 20 AY 52/16 B

Tenor

Die Beschwerden der Antragstellerin gegen die Beschlüsse des Sozialgerichts Duisburg vom 05.07.2016 werden als unzulässig verworfen. Kosten sind in den Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen