Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 AS 920/16 B ER

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 20.04.2016 geändert. Der Antragsgegner wird auch verpflichtet, Kosten für Unterkunft und Heizung für die Zeit vom 01.09.2015 bis zum 10.04.2016 zu zahlen. Den Antragstellern wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt L, L, beigeordnet. Der Antragsgegner hat die Kosten der Antragsteller in beiden Rechtszügen zu erstatten.


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