Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 17 U 703/15

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 02.10.2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Dem Kläger werden Verschuldenskosten in Höhe von 225,00 Euro auferlegt. Die Revision wird nicht zugelassen.


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