Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 11 SF 460/17 ER

Tenor

Die Vollstreckung aus dem Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 27.06.2017 - S 28 KR 484/15 - wird bis zum rechtskräftigen Abschluss des Berufungsverfahrens L 11 KR 502/17 ausgesetzt. Kosten sind nicht zu erstatten.


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