Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 9 AL 201/17 B

Tenor

Die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 12.10.2017 gegen den Beschluss des Sozialgerichtes Dortmund vom 06.10.2017 wird zurückgewiesen. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


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