Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 5 KR 553/16 ZVW

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 23.11.2012 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt ¾ der Kosten des Klägers im Klage- und Berufungsverfahren; im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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