Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 1478/18 NZB

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Duisburg vom 24.07.2018 - S 41 AS 5156/17 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.


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