Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 11 KR 179/19 B ER

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 30.01.2019 abgeändert. Der Antrag wird abgelehnt. Die Beschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.


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