Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 8 BA 140/18 B ER

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 17.7.2018 geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 12.5.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.10.2017 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 8.898,94 Euro festgesetzt.


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