Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 2 AS 186/19 NZB

Tenor

Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 18.10.2018 wird zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.


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