Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 8 BA 129/19 B ER

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichtes Dortmund vom 26.4.2019 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst trägt. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird endgültig auf 28.038,31 EUR festgesetzt.


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