Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 21 AS 1240/18

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Münster vom 20.6.2018 aufgehoben und festgestellt, dass der Rechtsstreit S 5 AS 737/16 nicht durch Klagerücknahme beendet worden ist. Die Kostenentscheidung bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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