Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 21 AS 476/20 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 03.03.2020 geändert. Den Klägern zu 1) bis 3) wird für das Klageverfahren vor dem Sozialgericht Köln ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin B aus K beigeordnet. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.


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