Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 2 AS 1854/20 NZB

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 20.11.2020 wird zurückgewiesen.

Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


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