Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 9 SO 224/21 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 30.04.2021 geändert.

Der Klägerin wird für das Klageverfahren vor dem Sozialgericht Dortmund Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt A, Münster, beigeordnet.


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