Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 8 BA 173/21 B ER

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 22.10.2021 geändert und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid vom 25.6.2021 angeordnet, soweit die Antragsgegnerin für Herrn N S die Umlage U1 für den gesamten streitigen Zeitraum vom 12.8.2016 bis 31.12.2020 in Höhe von 3.160,52 Euro und die Umlage U2 für den Zeitraum vom 12.8.2016 bis 31.12.2017 in Höhe von 251,76 Euro nachfordert.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für beide Rechtszüge auf 28.834,09 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen