Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 7 AS 1042/22

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 08.06.2022 geändert. Der Beklagte wird unter Änderung des Bescheides vom 22.01.2021 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 08.04.2021 verurteilt, die personenbezogenen Daten des Klägers zu löschen, soweit diese den Zeitraum bis zum 03.08.2013 betreffen, und dem Kläger hierüber eine Mitteilung zukommen zu lassen.

Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen zur Hälfte zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Die Festsetzung des Streitwerts im Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 08.06.2022 wird aufgehoben.


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