Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 11 KR 622/23 B ER

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 7. Juni 2023 geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 9. Dezember 2022 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 9. Februar 2023 und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid vom 21. Dezember 2022 werden angeordnet, soweit die Antragsgegnerin vom Antragsteller die Zahlung höherer Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung verlangt, als sie in der studentischen Krankenversicherung anfielen.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers im Beschwerdeverfahren. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.


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