Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 9 SO 216/23

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 30.05.2023 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 13.01.2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03.02.2021 verurteilt, dem Kläger 1.091,23 € zu zahlen.

Die Beklagte hat die Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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