Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 5 SB 74/24 B

Tenor

Auf die Beschwerde des Sachverständigen wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 19.12.2023 aufgehoben.

Die Kosten Beschwerdeverfahrens trägt die Landeskasse.


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