Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 4 R 975/21

Tenor

Es wird festgestellt, dass das als Urteil bezeichnete Schriftstück des Sozialgerichts Düsseldorf vom 09.07.2021 keine wirksame Entscheidung über die am 14.03.2019 erhobene und unter dem Aktenzeichen S 49 R 332/19 geführte Klage des Klägers ist.

Auf die Berufung des Klägers wird klarstellend das als Urteil bezeichnete Schriftstück des Sozialgerichts Düsseldorf vom 09.07.2021 aufgehoben.

Das Sozialgericht entscheidet auch über die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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