Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 9 SO 22/25 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 24.01.2025 geändert.

Der Klägerin wird für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe ab Antragsstellung (08.04.2024) bewilligt und Rechtsanwalt X., Q., beigeordnet.


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