Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 15 R 75/25 B

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 11.07.2024 geändert. Die dem Antragsteller für sein im Verfahren des Sozialgerichts S 22 R 877/22 erstattetes medizinisches Sachverständigengutachten einschließlich testpsychologischer Zusatzuntersuchung vom 06.12.2023 zustehende Vergütung wird auf 2.469,67 Euro festgesetzt.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


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