Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 AS 143/26 B ER

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 13.01.2026 wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


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