Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 20 W 55/02

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der

2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Kleve vom 2. Juli 2002 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.

Der Beschwerdewert beträgt bis zu 7.000,-- EUR.


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