Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-4 U 175/02

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18. Juli 2002 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt neu ge-fasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 14.504,93 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des DÜG, ab dem 1. Januar 2002 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB, aus 1.000,34 EUR seit dem 1. Juli 2000 und aus jeweils 1500,51 EUR seit dem 2. Juli 2000, 2. Oktober 2000, 2. Januar 2001, 2. April 2001, 2. Juli 2001, 2. Okto-ber 2001, 2. Januar 2002, 2. April 2002 und 2. Juli 2002 zu zahlen.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, der Klägerin vierteljährlich im voraus eine Rente in Höhe von 1.500,51,-- EUR pro Quartal, beginnend am 1. Oktober 2002, jeweils zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines Jahres bis längstens zum 1. Januar 2033 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuld-ner bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Hö-he von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwen-den, wenn nicht der jeweilige Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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