Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-15 W 63/05

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der mit dem Urteil vom 18. Mai 2005 verbundene Streitwertbeschluss der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Aktenzeichen 12 O 57/05 – teilweise abgeändert und der Streitwert für das einstweilige Verfügungsverfahren auf 3.000,00 EUR festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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