Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-23 W 5/06

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss der Rechtspflegerin der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 1. Dezember 2005 teilweise abgeändert und insoweit aufgehoben, als dort Umsatzsteuer in Höhe von 1.503,63 € festgesetzt ist.

              Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte zu 61).

              Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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