Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-23 W 35/06

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird als unzulässig verworfen.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller, außerge-

richtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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