Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-3 Wx 77/06

Tenor

Die weiteren Beschwerden des Beteiligten zu 2 und der Beteiligten zu 3 ge-gen den Beschluss der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 20. Februar 2006 werden zurückgewiesen.

Die Beteiligten zu 2 und 3 haben als Gesamtschuldner die außergerichtlichen Kosten des Beteiligten zu 1 zu tragen.

Wert des Streitgegenstandes für das Verfahren der weiteren Beschwerde: 25.000 €.


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