Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-20 W 86/06

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Kostenfestsetzungs-beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 15. März 2006 teilweise ab-geändert:

Aufgrund des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 23.12.2005 sind von der Beklagten über die vom Landgericht in dem vorgenannten Be-schluss bereits festgesetzten Kosten in Höhe von 3.833 € hinaus weitere 269,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.01.2006 an die Klägerin zu erstatten.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren beträgt 269,60 €.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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