Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 14/07

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Be-schwerde gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 24. April 2007 (VK 2-21/07) zu verlängern, wird abgelehnt.

Die Antragstellerin wird aufgefordert, dem Beschwerdegericht bis zum 13. Juni 2007 mitzuteilen, ob und mit gegebenenfalls welchen Anträgen die Beschwer-de aufrechterhalten bleibt.


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