Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-1 U 258/06

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 03. November 2006 verkündete Urteil des Einzelrichters der 10. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 4.333,45 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 5.099,34 € vom 02.08.2005 bis 03.08.2005 und aus 4.333,45 € seit dem 04.08.2005 zu zahlen.

In Höhe eines Betrages von 229,93 € ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 43 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 57 %. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 46 % und den Beklagten als Gesamtschuldnern zu 54 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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