Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-18 U 78/04

Tenor

1.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 1. Kammer für Handelssa-chen des Landgerichts Düsseldorf vom 19.02.2004 (31 O 170/02) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 41.140,49 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 37.303,14 € seit dem 15.08.2002 und aus weiteren 3.837,35 € seit dem 28.05.2003 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

2.

Der Klägerin werden die durch die Anrufung des Landgerichts Hamburg ent-standenen Mehrkosten auferlegt. Im übrigen tragen die Kosten des Rechts-streits erster Instanz die Klägerin zu 21 % und die Beklagte zu 79 %.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden wie folgt verteilt: Die Gerichtskosten und die bis zum 29.01.2008 entstandenen außergerichtlichen Kosten tragen die Klägerin zu 19 % und die Beklagte zu 81 %. Die ab dem 30.01.2008 entstandenen außergerichtlichen Kosten trägt die Beklagte.

Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt die Beklagte.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des je-weils zu vollstreckenden Betrags leistet. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils voll-streckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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