Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-3 Wx 51/08

Tenor

Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird die angefochtene Entscheidung teilweise geändert.

Sowohl die Erstbeschwerde der Beteiligten zu 1. bis 5. als auch die Erstbe-schwerde der Beteiligten zu 6. gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Nach-lassgericht – Langenfeld vom 8. Februar 2007 werden zurückgewiesen.

Eine Erstattung in den Beschwerderechtszügen entstandener außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Der Geschäftswert für beide Erstbeschwerden sowie für die weitere Beschwerde wird auf jeweils 437.500 € festgesetzt.


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