Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-1 U 95/08

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11. Juni 2008 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve nebst dem ihm zugrunde liegenden Verfahren aufgehoben.

Die Sache wird zur weiteren Verhandlung und erneuten Entscheidung – auch über die Kosten des Berufungsrechtszuges - an die Einzelrichterin der 2. Zivil-kammer des Landgerichts Kleve zurückverwiesen.


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