Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-4 U 161/08

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24. Juli 2008 verkündete

Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des gesamten Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.


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