Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 17/09

Tenor

Die als sofortige Beschwerde der Antragstellerin zu behandelnde Verpflichtungsklage gegen die Unterlassung der Vergabekammer, die Vergabeakten der Antragsgegnerin zu beschlagnahmen, wird verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens (einschließlich der Kosten vor dem Verwaltungsgericht Köln) trägt die Antragstellerin.


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