Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-21 U 157/10

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 09.09.2010 verkündete Teilurteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal (7 O 351/09) nebst dem zugrunde lie-genden Verfahren aufgehoben und die Sache an das Landgericht Wuppertal zu-rückverwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil des Landgerichts vorbehalten.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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