Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-1 U 19/11

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 03. Dezember 2010 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar


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