Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-21 W 21/11

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts Wuppertal - 1. Zivilkammer - vom 7.2.2011 aufgehoben. Das Landgericht wird angewiesen dem Verfahren unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats Fortgang zu geben. Die weiteren Anordnungen (einschließlich einer Anforderung eines Kostenvorschusses nach Ausgleichung der bereits angefallenen Kosten durch den Antragsteller) werden dem Landgericht übertragen.


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