Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-24 U 103/12

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 08.05.2012 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal – Einzelrichter – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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