Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-2 U 73/09

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 12. Mai 2009 verkündete Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass sich das klageabweisende Urteil des Landgerichts nicht auf die Ausführungsform „B“ bezieht.

II.                                                                     

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat die Klägerin zu tragen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden wie folgt verteilt: Der Klägerin werden vorab die Kosten der Beweisaufnahme auferlegt. Von den weiteren Gerichtskosten sowie den außergerichtlichen Kosten der Klägerin haben die Klägerin 1/5, die Beklagten zu 1. und 2. einerseits und die Beklagten zu3. und 4. andererseits jeweils 2/5 zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1. und 2. werden der Klägerin zu 1/3 und den Beklagten zu1. und 2. zu 2/3 auferlegt. Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 3. und 4. haben sie Klägerin 1/3 und die Beklagten zu 3. und 4. 2/3 zu tragen.

III.                                                                     

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der jeweils anderen Partei wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die jeweils andere Partei zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistetet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Der Streitwert für die erste Instanz wird – in Abänderung der im landgerichtlichen Urteil erfolgten Streitwertfestsetzung – auf 100.000,00 EUR festgesetzt, wovon auf die Beklagten zu 1. und 2. einerseits und auf die Beklagten zu 3. und 4. andererseits jeweils 50.000,00 EUR entfallen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 500.000,00 EUR festgesetzt, wovon auf die Beklagten zu 1. und 2. einerseits und auf die Beklagten zu3. und 4. andererseits jeweils 250.000,00 EUR entfallen.


123456789101112131415161718192021222324252627282930313233343536373839404142434445464748495051525354555657585960616263646566676869707172737475767778798081828384858687888990919293949596979899100101102103104105106107108109110111112113114115116117118119120121122123124125126127128129130131132133134135136137138139140141142143144145146147148149150151152153154155156157158159160161162163164165166167168169170171172173174175176177178179180181182183184185186187188189190191192193194195196197198199200201202203204205206207208209210211212213214215216217218219220221222223224225226227228229230231232233234235236237238239240241242243244

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.