Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-4 U 146/13

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30. Juli 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.


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