Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-18 U 201/11

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 01.09.2011 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens und die Kosten der Revision trägt die Beklagte.

Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des nach dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des von ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.


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