Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 37/13

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin und die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 23. Oktober 2013 (VK 2-64/13) werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.


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