Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I- 24 U 105/14

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 02.06.2014 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Duisburg wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


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