Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - III-1 Ws 40-41/15

Tenor

  • 1. Die Beschwerden der Nebenklageberechtigten H. Y. und H. Y. gegen die sie betreffenden Entscheidungen in dem Beschluss des Vorsitzenden der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 21. Januar 2015 werden als unbegründet verworfen.

  • 2. Jeder Beschwerdeführer trägt die Kosten seines Rechtsmittels.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen